Wenn du Tabak und Glycerin eigenständig kombinierst, produzierst du Wasserpfeifentabak, ohne die notwendige Genehmigung als Steuerlagerinhaber gemäß § 6 TabStG zu besitzen. Das bedeutet, dass du laut § 17 Abs. 3 TabStG unverzüglich eine Steuererklärung einreichen musst.